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Einkaufsbedingungen

 

1. Allgemeines: Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten ausschließlich unsere nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abänderungen und Ergänzungen, sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt sind. Die Annahme von Lieferungen bzw. Leistungen oder deren Bezahlung bedeuten keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Lieferanten. Soweit wir in diesen Einkaufsbedingungen. keine Regelung getroffen haben, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Preisstellung: Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich geliefert unserem Werk Oberursel (DDP INCOTERMS 2010). Lieferungen ab Werk bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Ware reist unabhängig von der Preisstellung auf die Gefahr des Lieferanten.
Bei Lieferungen ab Werk hat der Absender den frachtgünstigsten Weg zu wählen.

 

3. Zahlung: Nach Zugang der Rechnung zahlen wir innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Dies gilt sowohl für Abschlagszahlungen als auch für Schlußzahlungen. Die Zahlungsfrist beginnt, Eingang mangelfreier Ware vorausgesetzt, mit Zugang der Rechnung.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen nach BGB neueste Fassung.

 

4. Höhere Gewalt: Höhere Gewalt entbindet uns von der Abnahmeverpflichtung.

 

5. Gewährleistung und Beanstandung: Der Lieferant sagt die Mängelfreiheit der von ihm gelieferten Ware zu; liefert er trotzdem mangelhafte Ware, bedeutet deren Übernahme durch uns keine Genehmigung des betreffenden Mangels. In diesem Falle behalten wir uns alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeiten vor.
Der Lieferant erklärt durch die Annahme der Bestellung ausdrücklich, daß die von ihm gelieferte Ware mit keinen Rechten Dritter behaftet ist, insbesondere mit keinerlei Schutzrechten, und er verpflichtet sich, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.

 

6. Lieferzeit: Die mit uns vereinbarten Liefertermine begründen Fixgeschäfte gemäß § 376 HGB und sind daher unbedingt einzuhalten. Teillieferungen sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich von uns verlangt werden. Sobald der Lieferant erkennt, daß ihm eine rechtzeitige Lieferung nicht oder nur zum Teil möglich ist, hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Bei Lieferverzug behalten wir uns vor, alle uns gesetzlich zustehenden Rechte einschließlich der Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag geltend zu machen.

 

7. Verpackung: Die Ware ist zweckmäßig und - im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sowie der einschlägigen Transportvorschriften einwandfrei zu verpacken. Geht die Verpackung zu Lasten des Käufers, so sind nur die Selbstkosten in Rechnung zu stellen. Für die Leihemballagen-Rücksendungen gelten die jeweiligen, mit dem Lieferanten speziell getroffenen Vereinbarungen. Für Transportschäden, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Lieferant.

 

8. Geheimhaltung: Entwürfe, Zeichnungen und sonstige Vorlagen, die unseren Anfragen oder Aufträgen beigefügt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden.

 

9. Versandanzeige und Rechnung: Allen Sendungen sind Lieferscheine beizufügen. Versandanzeigen und Rechnungen sind sofort nach Abgang der Ware einzureichen.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Kollisionsrechtes. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, wird ausgeschlossen.
Für das Vertragsverhältnis gelten ergänzend die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in der jeweils letzten Fassung.

 

11. Sonstiges: Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge und sonstige Abmachungen, sowie von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

 

 

NEUBRONNER GMBH & CO. KG Stand 1/2002